Mitgliederentscheid (Abschnitt 5) – Version: "Variante B Mitgliederentscheid Entscheidung"

9. Erfolg des Mitgliederentscheids

(1) Der Mitgliederentscheid ist erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen den Antrag befürwortet und auf Diözesanebene mindestens 20%, auf Bundesebene mindestens 15% der stimmberechtigten Mitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben, bei Änderung der Ordnung oder Satzung mindestens 30%. (2) Das Ergebnis des Mitgliederentscheids wirkt wie ein Beschluss des betroffenen Gremiums. Die Initiatorinnen / Initiatoren müssen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Umsetzung beteiligen.

10. Sperrfrist Das betroffene Gremium kann vor Ablauf von 2 Jahren seit dem Beschluss über die Zulässigkeit des Mitgliederentscheids keine diesem widersprechenden oder dessen Umsetzung gefährdenden Maßnahmen treffen.

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.