Mitgliederentscheid (Abschnitt 5) – Version: "Variante B Mitgliederentscheid Entscheidung"
9. Erfolg des Mitgliederentscheids
(1) Der Mitgliederentscheid ist erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen den Antrag befürwortet und auf Diözesanebene mindestens 20%, auf Bundesebene mindestens 15% der stimmberechtigten Mitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben, bei Änderung der Ordnung oder Satzung mindestens 30%. (2) Das Ergebnis des Mitgliederentscheids wirkt wie ein Beschluss des betroffenen Gremiums. Die Initiatorinnen / Initiatoren müssen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Umsetzung beteiligen.
10. Sperrfrist Das betroffene Gremium kann vor Ablauf von 2 Jahren seit dem Beschluss über die Zulässigkeit des Mitgliederentscheids keine diesem widersprechenden oder dessen Umsetzung gefährdenden Maßnahmen treffen.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.